stella hat geschrieben:Da unterliegst Du eben einem falschen Glauben der Dir wohl hier untergeschoben wurde , weil sie auf Rezept verschrieben werden und in der Apotheke abgeholt werden müssen .
ja und?
stella hat geschrieben:Und wenn die da verkauft werden , sollten sie auch zugelassen sein !
Ein homöopathisches Mittel ist KEIN zugelassenes Medikament. Begreif es oder lass deine Sprüche sein.
aus http://kidmed.info/forum/board1-allgemeine-themen/board5-alternative-methoden/581-homoeopathika-zulassung-kein-wirksamkeitsnachweis-erforderlich/
Homöopathische Fertigarzneimittel sind von der Zulassungpflicht freigestellt. Sie dürfen in Verkehr gebracht werden, wenn sie in ein entsprechendes Register bei der zuständigen Bundesoberbehörde eingetragen sind (Registrierung). Das ist im § 38 AMG geregelt, in dem ausdrücklich steht: “... einer Zulassung bedarf es nicht.”
Des weiteren muss das homöopathische Mittel nicht registriert werden, wenn die Gesamtabgabemenge pro Jahr 1.000 Packungen nicht überschreitet. Von dieser Freistellungsmöglichkeit gibt es einige Ausnahmen, die in § 38 Abs. 1 Satz 1-3 AMG aufgeführt sind.
Über die für die Registrierung einzureichenden Unterlagen steht im § 38 Abs. 2 AMG:
“Dem Antrag auf Registrierung sind die in den §§ 22 - 24 bezeichneten Angaben, Unterlagen und Gutachten beizufügen. Das gilt nicht für die Angaben über die Wirkungen und Anwendungsgebiete sowie für die Unterlagen über die pharmakologisch-toxikologische und klinische Prüfung.”
Aus dem Juristendeutsch übersetzt, bedeutet dieser Abschnitt, dass Unterlagen, die die Wirksamkeit und (toxikologische) Unbedenklichkeit des Arzneimittels belegen müssen, nicht vorgelegt werden brauchen. D.h. es muss kein Wirksamkeitsnachweis im Sinne der Arzneimittelzulassung geführt werden, so dass es kein homöopathisches Arzneimittel gibt, dass unter Vorlage des Wirksamkeitsnachweises zugelassen ist (Eine immer wieder auftauchende Falschaussage.).
Hervorhebung durch mich
und [url]http://de.wikipedia.org/wiki/Homöopathisches_Arzneimittel[/url]
Für homöopathische Arzneien nahezu aller Verdünnungsstufen (in der Homöopathie „Potenzen“ genannt) existieren keine wissenschaftlichen Belege einer solchen Wirksamkeit; diese sind daher Scheinmedikamente.
LEAM